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Im Vereinsheim über der Schrauberhütte befindet sich der Boulderraum der NaturFreunde Würmtal e.V. Mitglieder mit Jahreskarte haben das ganze Jahr Zutritt zum Boulderraum.

Benutzungsordnung

für den Boulderraum der NaturFreunde Würmtal e.V. 

Allgemeiner Teil

Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Regeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer zu beachten hat.

Haftung

  1. Der Aufenthalt und die Benutzung der Boulderanlage, insbesondere das Bouldern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
  2. Schadensersatzansprüche gegen die NaturFreunde Würmtal e.V., gegen Mitglieder, dessen Organe, sowie gegen die Verantwortlichen, sind ausgeschlossen.
  3. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen.
  4. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.

Benutzungsberechtigung

  1. Benutzungsberechtigt sind nur Mitglieder der NaturFreunde Würmtal e.V. 
  2. Bouldern darf nur, wer nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen steht.
  3. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderanlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen.
  4. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Boulderanlage nur im Rahmen einer  NaturFreunde Würmtal e.V. Veranstaltung (z.B. Ausbildungskurse oder Wettkämpfe) oder nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Formulare für die Einverständniserklärung, sind in der Kletteranlage erhältlich oder können hier (Diese Datei existiert leider nicht mehr.) (PDF) heruntergeladen werden.
  5. Bei Gruppen hat/haben der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppe dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe erfüllt wird.
  6. Die Boulderanlage dient ausschließlich den Zwecken der NaturFreunde, Jugendgruppen, gemeinnützigen Vereinen, sowie privaten Kletterzwecken. Die gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf einer besonderen Genehmigung.
  7. Die unbefugte Nutzung der Boulderanlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung wird mit einer Gebühr in Höhe von € 50.-- geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Kletteranlage und Hausverbot bleiben daneben vorbehalten.

Zutritt

Der Zutritt ist nur mit einem Chip in Verbindung mit einer Jahreskart möglich. Gäste oder Mitkletternde ohne Jahreskarte müssen vor Beginn des Boulderns den Eintritt entrichten.

Bouldern

  1. Das Bouldern ist nur bis in Absprunghöhe erlaubt. Das Bouldern im Dach ist Aufgrund der Höhe untersagt. Kinder dürfen nicht über 3 m hinaus klettern.
  2. Das Bouldern und der Aufenthalt ohne eine weitere anwesende Person ist untersagt.

Veränderungen und Beschädigungen

  1. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Sie können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die NaturFreunde Würmtal e.V. übernehmen keine Gewähr für die Festigkeit der Griffe.
  2. Mit herabfallendem Material ist stets zu rechnen.
  3. Die Verantwortlichen sind umgehend per E-Mail (sportklettern(at)nfwt.de) zu informieren, wenn Beschädigungen an den Griffen, Holzplatten, an der Bouldermatte usw. festgestellt werden.
  4. Tritte und Griffe sowie dürfen von den Nutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden. 

Sauberkeit

  1. Das Rauchen im Boulderraum ist untersagt.
  2. Der Boulderraum ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in den vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
  3. Das Mitnehmen von Tieren in den Boulderraum ist nicht gestattet.
  4. Nach Beendigung des Trainings ist der Boulderraum mit dem Bodenwischer zu reinigen.
  5. Aus Gründen der Hygiene ist das Bouldern ohne Schuhe nicht gestattet.
  6. Die Toiletten im Vereinsheim stehen den Benutzern der Boulderanlage zur Verfügung. Diese sind sauber zu halten.
  7. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei  Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

Hausrecht

Den Bitten und Anweisungen der Aufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsicht übt das Hausrecht aus. Sie ist angehalten, Gäste, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung oder die Boulderregeln verstoßen, aus dem Boulderraum zu verweisen.

 Stand: 11.04.2026



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